CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung

Entgeltgestaltung

Die Vergütung der Arbeit spielt sich nur noch zum Teil innerhalb von tarifvertraglich festgelegten Strukturen ab. Mittlerweile  arbeiten nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit weniger als die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Zwar werden auch in vielen anderen Betrieben zumindest Teile der Tarifverträge angewendet, das sind dann aber vertragliche Regelungen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen muss – oder müsste, denn viele fassen das Thema lieber nicht an, weil unklar ist, was es dabei zu gewinnen gibt.

Gar nicht so anders ist die Situation im tarifgebundenen Betrieb: Auch hier gibt es in der Regel Vergütungsbestandteile außerhalb dieses Tarifvertrages, die ebenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auslösen: Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Leistungsvergütung und der gesamte Bereich der Vergütung von AT-Angestellten sind Systeme, die der Betriebsrat mitbestimmen kann, um auf die Verteilung und teilweise auch die Höhe der Zahlungen direkt Einfluss zu nehmen.

Seit einigen Jahren berät die CHRONOS Agentur Betriebsräte bei der Gestaltung von betrieblichen Vergütungssystemen. Am Anfang steht dabei immer die Erläuterung der verzwickten rechtlichen Bedingungen und das Aufzeigen von Wegen, wie trotzdem Regelungen etabliert werden können, die sich mancher Berater der Arbeitgeber so nicht vorstellen kann.

Wir begleiten Betriebsräte bei der Entwicklung passgenauer Systeme für den eigenen Betrieb. Dabei steht die Entwicklung eines Modells unabhängig von Regelungen und Vereinbarungen am Anfang. Darauf aufbauend schlagen wir Regelwerke vor, mit denen Betriebsräte zu einem Ergebnis kommen. Dabei unterstützen wir sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Weil dabei häufig ein für die Arbeitgeberseite unangenehmes Ergebnis zu erwarten ist, entstehen viele dieser Vereinbarungen in Einigungsstellen, bei denen wir die Betriebsräte als Beisitzer unterstützen.

 

 

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken