CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung

Arbeitszeitgestaltung

Die Gestaltung der Arbeitszeit ist Kerngeschäft der betrieblichen Mitbestimmung. Dabei geht es um viel mehr als nur um die Festlegung von Arbeitsbeginn und -ende. Mit der Regelung der Arbeitszeit wird entschieden, ob Beschäftigte planbare Freizeit haben oder in ständig wechselnden Dienstzeiten arbeiten, ob sie ständig mit Unterbrechungen der Freizeit durch Arbeitsanforderungen rechnen müssen und wie hoch die Belastung durch die Arbeit ist. Kurz: Es geht darum, dass Arbeit nicht alles dominieren darf. Und nicht zuletzt natürlich auch ums Geld, wenn in zuschlagspflichtigen Zeiten gearbeitet wird oder gar Zeiten nicht bezahlt werden sollen. Reisezeiten, Rüstzeiten und ähnliche Sonderfälle sind hier immer wieder hoch umstritten.

Vorbei ist auch die gute alte Zeit, da ein einheitliches Zeitregime für alle als Stein der Weisen galt. Auf Seiten der Beschäftigten besteht ein Bedarf nach Beeinflussung der Lage der Arbeitszeit, wenn diese mit individuellen Bedürfnissen kollidiert. Gleichzeitig zeigt sich dabei aber auch, dass der Bedarf nach Verlässlichkeit und Planbarkeit auf beiden Seiten vorhanden ist. Arbeitgeber reden nur nicht so gern darüber, weil es als unmodern gilt, etwas anderes als ein Höchstmaß an Flexibilität zu wollen.

Ob in festen Schichten oder mit Dienstplänen gearbeitet wird, ob mit gleitender Arbeitszeit, einem Arbeitszeitkonto oder sogar in Vertrauensarbeitszeit – diese Themen stehen praktisch immer im Zentrum des Interesses. Das Ziel muss sein, für den jeweiligen Betrieb und die dortige Belegschaft angepasste Lösungen zu finden, die sich im durch Gesetze und Tarifverträge vorgegebenen rechtlichen Rahmen halten.
Betriebsräte und Personalräte hierbei zu beraten ist seit über 20 Jahren unsere Arbeit in der CHRONOS Agentur. Im Idealfall steht am Beginn einer solchen Beratung ein Workshop, der Anforderungen und Anliegen sammelt und gewichtet. Auf diesen Ergebnissen bauen wir einen Regelungsvorschlag auf, mal in Form von Eckpunkten und mal direkt als Entwurf für eine  Vereinbarung. Daran anschließend begleiten wir die Gremien bei den Verhandlungen außerhalb und innerhalb von Einigungsstellen bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarung.

Falls erforderlich, wird der Verhandlungsprozess von uns auch durch gerichtliche Auseinandersetzungen um die Einhaltung von Mitbestimmungsrechten im Unterlassungsverfahren und zur Durchsetzung von Regelungen aus einer Betriebsvereinbarung begleitet.

In den Bereichen "Gesundheitswesen" und "Öffentlicher Nahverkehr" hat die CHRONOS Agentur im Laufe der Jahre besondere Kompetenzen entwickelt.

 
 
 
 
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